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Pflichtangaben gem. § 6 TDG (2002)

Rechtsberatung

Als Rechtsanwältin betreue ich vorwiegend Firmen im Bereich des Vertragsrechts sowie der Ausgestaltung von AGB und spezieller Vertragswerke.

Dabei bin ich insbesondere im Bereich des IT-Rechts und im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Privatpersonen unterstütze ich vor allem bei Problemen des allgemeinen Vertragsrechts, insbesondere bei Schwierigkeiten mit Internet- und E-Bay-Geschäften, Problemen mit Werkstätten oder Dienstleistern sowie Abmahnungen, des Weiteren im Bereich des Verkehrsrechts, bei strafrechtlichen Schwierigkeiten und in Mietsachen. Selbstverständlich berate ich Firmen auch im Bereich des Arbeitsrechts.

Meine Interessenschwerpunkte sind:

1. Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2. IT - Recht
3. Recht des unlauteren Wettbewerbs
4. Strafrecht
5. Vertragsrecht

Gemäß den standesrechtlichen Vorschriften darf man nur fünf Interessenschwerpunkte öffentlich darstellen.

Personalberatung

Als Personalberaterin vermittle ich hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte an Unternehmen. Dreh- und Angelpunkt meiner efolgreichen Tätigkeit sind die Kontakte zu guten Kandidaten und das Vertrauen meiner Kunden in die Qualität meiner Arbeit.

Ich bin auf dem europäischen Markt tätig und sichere das hohe Niveau der Quaität meiner Arbeit durch ein ständig wachsendes Netz deutscher und europäischer Kontakte. Verhandlungssicheres Englisch und Französisch sind hierzu genauso unabdingbar, wie Zuverlässigkeit und Verläßlichkeit.

Firmen, die von mir betreut werden, können daher neben der excellenten juristischen Betreuung auch darauf vertrauen, die wachsende Nachfrage nach hoch qualifiziertem Personal befriedigen zu können, um so noch erfolgreicher am Markt zu agieren.